EnEV 2014 ist da! Mehr Dämmung als Fassade ?

EnEV – Energie sparen vom Staat

Im Jahre 2002 trat die EnEV (Energieeinsparverordnung) zum ersten mal in Kraft. Hintergrund war und ist noch immer die Energie bundesweit kraft Gesetzes einzusparen. Anfangs noch als Wärmeschutz- und Heinzungsanlagenverordnung in zwei geteilt, wurden mit der EnEV2002 beide Verordnungen zusammengeführt.

2004 kam bereits die zweite Fassung. 2007 wurde sie dann komplett erneuert. Das Ergebnis war eine rechnerisches Gesamtverfahren, bei welchem der Energiebedarf eines Gebäudes bilanziert werden kann.

EnEV 2014 ist die aktuelleste EnEV

Am 1. März tritt die neue EnEV 2014 zum größten Teil in Kraft. Verschärft wurden diesmal die Anforderungen an Wohngebäuden und Heizkesseln.

Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen der EnEV 2014

Auch wenn die EnEV 2014 größenteils Neuerungen für die Heizungsanlagen enthält, so lohnt sich dennoch ein Blick auf die wichtigsten Änderungen, welche ab dem 01. Mai 2014 in Kraft treten werden:

  • Öl- und Gasheizungen, welche vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, müssen bis 2015 modernisiert werden. Ausnahmen sind vorhanden.
  • Erhöhte Anforderungen  im Neubau an Mindestqualität der Gebäudeaußenhülle um durchschnittlich 20% ab dem 01. Januar 2016
  • Erhöhte Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten ab dem 01. Januar 2016
  • Heizkessel, welche älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr in Betrieb genommen werden, es sei denn sie werden selbst genutzt.
  • Bundesländer sind nun verpflichtet Stichproben zu nehmen, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten
  • EnEV Easy – ein neues vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude welche bestimmte Kriterien erfüllen

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