EnEV 2016 – Die wichtigsten Änderungen

EnEV2016 Änderungen

Die wichtigsten Änderungen in der EnEV 2016 im Überblick

Etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs sowie ein Drittel der Kohlendioxid-Emissionen werden in Deutschland durch Gebäude verursacht. So bietet die Einsparung der Energie in diesem Segment ein enormes Potenzial zum Sparen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken sowie die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen des Energieverbrauchs von Gebäuden sind festgelegt in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie gilt für die Gebäude, die beheizt und/oder klimatisiert werden. Festgelegt ist neben der Heizung und Klimatisierung der Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die EnEV trägt dazu bei, ein behagliches Wohn- sowie Arbeitsumfeld zu erzielen und die Heizkosten zu senken.

Die derzeitige Fassung trat am 1. Mai 2014 in Kraft insbesondere mit Regelungen zum Energieausweis. In 2016 kam die EnEv 2016, die die Anforderungen an Häuslebauer erhöht hat und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Wer heute für die Zukunft baut, kann viel sparen. Es ist daher ratsam, bereits jetzt zu bauen nach künftigen Effizienzstandards. Mehrkosten beim energetisch höherwertigen Neubau fallen kaum an besonders bei steigenden Energiepreisen. Wenn man die Energieeinsparverordnung EnEv 2016 übertrifft, winken üppige Fördermittel. Der bereits in tausenden Wohneinheiten bewährte Passivhausstandard ist ein Beispiel.

25 % geringerer Primärenergiebedarf für Neubauten

Der Primärenergiebedarf eines Neubaus wird nach der EnEV 2016 um mindestens 25 Prozent verringert sein, als nach 2009, wie er auch noch in 2014 galt. Man erreicht die Energieeinsparung mit besserer Dämmung. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt auch die Energie des Kraftwerks oder des Transports. Heizungen aus erneuerbaren Energiequellen, wie zum Beispiel Biomasse oder Solar- und Umweltwärme, schneiden in der Primärenergiebilanz besser ab.

Die Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle müssen um 20 Prozent gesenkt werden.

Für Strom sinkt der Primärenergiefaktor von 2,4 auf 1,8, das heißt dass mit Strom betriebene Heizungen beim Primärenergiebedarf günstiger berechnet werden als bisher.

Container für Flüchtlinge sind von der Verordnung bis 2018 ausgespart.

Fazit

Die fossilen Energieträger sind bei der aktuellen Verordnung im Nachteil, da man erheblich mehr in Dämmung sowie Fensterverglasung investiereren muss. Pelletheizungen oder innovative Wärmepumpen sowie Hybridheizungen aus mehreren Wärmeträgern sind bei der verschärften Verordnung im Vorteil.
Im Übrigen ist die Anhebung nur ein Zwischenschritt zum Niedrigstenergiegebäudestandard, den die Europäische Union spätestens für 2021 verabschieden will.

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