Schlechte Erfahrungen mit Wärmedämmung

Schlechte Erfahrung Wärmedämmung

Fehlerhafte Wärmedämmung

Viele Hausbesitzer sind froh, sobald die neue Wärmedämmung an ihre Hausfassade angebracht wurde. Das Haus sieht nun aus wie neu. Und Energiekosten senken tut’s ebenfalls. So ist es beabsichtigt und gewünscht. Doch tauchen schnell erste Anzeichen dafür auf, dass etwas nicht stimmt! Die Zahl der Eigenheimbesitzer, welche ein defektes Wärmedämmverbundsystem an der Fassade beklagen, ist noch immer groß. Die Hilferufe formieren sich schnell zu ganzen Entrüstungswellen, welche im Netz mit einigen Vorurteilen ihren Forderungen Nachdruck verleihen möchten. Schließlich bilden sich ganze Verbände und Vereine, welche die Wärmedämmung verbieten möchten. Dabei erfüllt ein Wärmedämmverbundsystem eine wichtige Funktion. Als System ist ein WDVS in sich nicht fehlerhaft. In den meisten Fällen werden Planungsfehler und/oder Verarbeitungsfehler der wahre Grund für ein Versagen einer Dämmung sein. Glücklicherweise gibt es gerade in diesen Fällen meist schnell  Abhilfe für die geschädigten Immobilienbesitzer. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie tun können, wenn auch Ihr Haus von einer fehlerhaften Fassadendämmung betroffen ist. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Beitrag keine rechtliche Beratung darstellt. Er soll lediglich ein erster Leitfaden für geschädigte Bauherren sein und Ihnen dabei helfen, schnell an Ihr Recht auf eine voll funktionsfähige Wärmedämmung kommen.

Mängel an einem Wärmedämmverbundsystem

Es gibt viele Mängel und Schäden, welche ein Wärmedämmverbundsystem aufweisen kann. Dabei wird zunächst unterschieden,ob es sich um einen optischen oder um einen technischen Mangel handelt. Gewahrt man die Verhältnismäßigkeit und akzeptiert Erfahrungs- und Tolleranzwerte, welche von den Anerkannten Regeln der Technik abgeleitet wurden , so muss ein Bauherr sich oftmals damit zufrieden abgeben, dass die weisse Fassade nach zwei Jahren gar nicht mehr so weiss ist, wie zu Beginn. So ein typischer Fall stellt ein zu tolerierender optischer Mangel dar. Auch Dübelabzeichnungen, welche vor allem im Winter sichtbar werden, stellen einen optischen Mangel dar. Spätestens hier wird klar, dass ein Mangel nicht automatisch einen Schaden darstellt.

Optischer und technischer Mangel

Mängel lassen sich optisch und technisch klassifizieren. Dabei sind rechtlich betrachtet beide Mängeltypen klar voneinander zu unterscheiden. Kann ein Bauherr bei einem technischen Mangel leicht von seiner Gewährleistung Gebrauch machen oder gar eine Nachbesserung einklagen, so sieht die Sache bei einem optischen Mangel ganz anders aus. Dabei stellt die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle bei der Beurteilung eines Mangels. Und die Beurteilung und Bewertung eines Mangels ist nicht ganz so einfach. In fast allen Fällen wird ein Gutachter notwendig sein, der den Mangel feststellt und ihn bewertet. Laien werden hier schnell an ihre Grenzen stoßen. Leichter hingegen ist die Abgrenzung zwischen einem optischen und einem technischen Mangel:

Ein optischer Mangel liegt nämlich dann vor, wenn das WDVS in seiner Funktionsweise nicht beeinträchtigt wird.

Typische Beispiele sind hier Dübelabzeichnungen (hervorgerufen durch qualitativ minderwertige Dübel), Vergilbung (taucht meist auf bei WDVS ohne anschließende Schutzschicht) oder Algen (vor allem auf Nordseite der WDVS).

Umgekehrt liegt ein technischer Mangel vor, wenn das WDVS in seiner Funktionsweise beeinträchtigt wird.

Als typische technische Mängel sindvor allem zu nennen:

  • Fehlerhafte Anschlüsse
  • Falsches Putzsystem
  • Fehlerhafte Dämmplattenverarbeitung
  • Rissbildung durchzudünne oder zu dicke Putzschicht
  • Abplatzungen durch unterlassene Feuchtigkeitssperre
  • Fugenrisse

Ein Mangel sollte stets von einem Gutachter festgestellt und bewertet werden. Bauherren mit unzureichenden Kenntnissen über ein Wärmedämmverbundsystem werden in den seltensten Fällen objektiv bewerten können, wodurch ein Schaden herrührt, und ob dieser durch die mangelhafte Qualität der Ware oder durch das fehlerhafte Planen und Verarbeiten des Handwerkers verursacht wurde. Denn genau hier liegt das eigentliche Problem: Nach der Feststellung und Beurteilung eines Schadens muss der Verantwortliche bestimmt werden.

Erst dann kann Abhilfe für den Bauherren geschaffen werden.

Was Sie als Bauherr tun können

Liegt ein optischer Mangel vor, so kann dieser meist leicht behoben werden. Schönheitsreparaturen lassen sich an einer Fassadendämmung  leicht durchführen durch Auftragen von Putzen, Farben oder Schutzsystemen. Kompetente Handwerker beraten Ihre Auftraggeber umfassend über die Möglichkeiten zur optischen Aufwertung einer Fassadendämmung.

Mängelansprüche bei technischen Mängeln

Technische Mängel hingegen beeinträchtigen eine Wärmedämmung in ihrer Funktion. Hier haben Bauherren laut § 634 BGB primär Anspruch auf eine Nacherfüllung. Sollte eine Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist stattfinden, so haben Bauherren die Möglichkeit Rücktritt oder Minderung/Schadensersatz zu verlangen. Dabei muss jede Situation einzeln bewertet werden. Anwaltliche Hilfe ist hier dringend zu empfehlen.

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